Verein Audiophil
Statuten
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1 – Name
Unter dem Namen Audiophil besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf unbestimmte Dauer.
Art. 2 – Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Zürich.
Art. 3 – Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung, Produktion und Verbreitung von Hörbüchern, Hörspielen und weiteren auditiven Erzähl- und Kunstformen.
Insbesondere verfolgt der Verein folgende Ziele:
- Entwicklung, Produktion, Veröffentlichung und Verbreitung von Hörbüchern, Hörspielen, Lesungen und anderen Audioformaten;
- Förderung von Autor*innen, Sprecher*innen, Schauspieler*innen, Regisseur*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Tontechniker*innen und weiteren an Audioproduktionen beteiligten Kunstschaffenden;
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses durch Produktionsmöglichkeiten, Aus- und Weiterbildungsangebote, Workshops, Coachings, Mentoring und praktische Projektarbeit;
- Entwicklung und Durchführung von kulturellen und künstlerischen Projekten, Veranstaltungen, Aufführungen, Lesungen und Vermittlungsangeboten;
- Förderung innovativer Formen des auditiven Erzählens sowie der Verbindung von Literatur, Theater, Musik und digitalen Medien;
- Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden, Bildungsinstitutionen, Theatern, Verlagen, Kulturorganisationen sowie öffentlichen und privaten Institutionen im In- und Ausland;
- Förderung des Zugangs zu Literatur, Sprache und Kultur durch auditive Medien.
Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks Tonstudios, Produktions- und Veranstaltungsräume betreiben oder nutzen, Publikationen und Tonträger herausgeben sowie digitale Plattformen und Vertriebskanäle betreiben.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Selbstzwecke und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Überschüsse werden zur Förderung von Sprecher*innen oder neuen Projekten verwendet.
II. Mittel und Finanzen
Art. 4 – Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein insbesondere über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge;
- Erträge aus Produktionen, Veranstaltungen, Publikationen, Lizenzen und Dienstleistungen;
- Beiträge und Fördermittel der öffentlichen Hand;
- Beiträge von Stiftungen und Förderinstitutionen;
- Spenden, Schenkungen und Legate;
- Sponsoring- und Kooperationsbeiträge;
- Crowdfunding und weitere Fundraising-Aktivitäten;
- sonstige Zuwendungen und Einnahmen.
Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.